Aufgaben und Zuständigkeiten der Sozialversicherungsträger in der Prävention
Zielgruppen der Lebenswelt "Gesund aufwachsen"
GKV / Pflegekassen
- werdende und junge Familien
- Kinder und Jugendliche, ins besondere aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien
- Auszubildende und Studierende
- alleinerziehende Menschen
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen
Unfallversicherung
- Kinder in amtlich anerkannten Tageseinrichtungen und Tagespflege
- Schüler und Studierende beim Besuch von allgemein-(bildenden) und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Universitäten gemäß Schul- oder Hochschulgesetzen
- Auszubildende
Zielgruppen der Lebenswelt "Gesund leben und arbeiten"
GKV / Pflegekassen
- Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbstätige und Erwerbslose)
- ehrenamtlich tätige Personen
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen
- pflegende Angehörige
Unfallversicherung
- Beschäftigte, Arbeitgebende, Selbstständige
- pflegende Angehörige
- ehrenamtlich tätige Personen
Deutsche Rentenversicherung
Beschäftigte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Ziel ist es, die Beschäftigten dauerhaft im Erwerbsleben zu halten.
Zielgruppen der Lebenswelt "Gesund im Alter"
GKV / Pflegekassen
- Menschen nach der Erwerbsphase in der Kommune
- Bewohnerinnen und Bewohner von stationären/teilstationären Pflegeeinrichtungen
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen
Präventionsauftrag aus dem Sozialgesetzbuch
GKV / Pflegekassen
GKV nach § 20 SGB V primäre Prävention und Gesundheitsförderung i.V.m. §§ 20a und 20b SGB V
- Ernährung
- Bewegung
- Stressmanagement
- Suchtmittelkonsum (inkl. Medien)
- Gesundheitskompetenzen
PV nach § 5 SGB XI Prävention in Pflegeeinrichtungen
- Ernährung
- Körperliche Aktivität
- Stärkung kognitiver Ressourcen
- Psychosoziale Gesundheit
- Prävention von Gewalt
Unfallversicherung
Nach §§ 14 ff. SGB VII den Präventionsauftrag mit allen geeigneten Mitteln zur Vermeidung und Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen
- Die versicherte Einrichtung bzw. der versicherte Betrieb wird tätig; Hilfe zur Selbsthilfe mit 10 definierten Präventionsleistungen (Beratung, Aufsicht, Qualifikation, Projekte …)
- Multiplikatorenansätze (direkte Zielgruppe sind nicht die versicherten Einzelpersonen)
- Gegenstand sind immer die arbeitsbedingten Gefährdungen (nicht die individuelle Gesundheit Einzelner)
Deutsche Rentenversicherung
Nach § 14 SGB VI Leistungen zur Prävention zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden sowie die individuelle Unterstützung von Beschäftigten, Risiken aus Lebens- und Arbeitswelt zu reduzieren und gleichzeitig ihre gesundheitlichen Ressourcen zu stärken.
- Bewegung
- Ernährung
- Umgang mit Stress
- Risikofaktoren Genussmittel-/Substanzmissbrauch
- Selbstmanagement
- Stärkung von Motivation und Aktivität für eigenverantwortliches und gesundheitsbewusstes Verhalten
- Fokus auf verhaltenspräventiven Leistungen, die idealerweise mit verhältnispräventiven Leistungen kombiniert werden
Voraussetzungen für Förderungen
GKV / Pflegekassen
u.a.
- Bedarfsermittlung, Zieldefinition, Finanzierungskonzept
- Dokumentation/Qualitätssicherung
- Vielfalt/Diversität
- Partizipation
- Transparenz und Nachhaltigkeit
Unfallversicherung
Rahmen der UV ist das SGB VII
Deutsche Rentenversicherung
- keine Förderung durch Rentenversicherung
- Modellprojekte im Rahmen von rehapro (BMAS) durch Rentenversicherung/Jobcenter beantragbar.
- Innovative Leistungen/Organisationsstrukturen.
Zuwendungszweck:
- Erhalt Erwerbsfähigkeit,
- Entgegenwirken drohender Erwerbsminderung,
- Vorbeugung chronischer Erkrankung,
- Verbesserung gesellschaftlicher/beruflicher Teilhabe
Themen:
- Zusammenarbeit der Akteure,
- individualisierte Bedarfsorientierung/Leistungserbringung,
- frühzeitige Intervention,
- Nachsorge und nachhaltige Teilhabe
nicht förderfähig
GKV / Pflegekassen
u.a.
- Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen
- ausschließliche Öffentlichkeitsarbeit
- Kosten für Baumaßnahmen, Mobiliar,
- Regelfinanzierung für die Dauer angelegter Personalstellen
Unfallversicherung
s.a. GKV und alles, was dem o.g. entgegensteht bzw. widerspricht
Deutsche Rentenversicherung
Modellprojekte
- für die bereits anderweitig Fördermittel beantragt wurden
- die bereits im Regelgeschäft umgesetzt werden
- die laufende Projekte ersetzen
- die bereits begonnen wurden
- die reine Forschungsvorhaben sind
- die Leistungen nach dem SGB II oder SGB VI lediglich aufstocken
Beispiele aus der Praxis
GKV / Pflegekassen
- Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt
- Gesundheitsfachkräfte an Schulen
- Einfach, lecker & gesund essen - Lebenshilfe Bremen
- Digital Empowerment - Neue Wege in der Gesundheitsförderung für alleinerziehende Frauen
- Werksatt Alter - Gesundheitskompetenzen stärken
Unfallversicherung
- sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen bzw. bei Muskel-Skelett-Belastungen (GDA III)
- DGUV Dachkampagnen, die von den einzelnen Trägern unterschiedlich umgesetzt werden, z.B. "Denk an mich. Dein Rücken", "Deine Haut. Die wichtigsten 2m² Deines Lebens"
- Gefährdungsbeurteilung (der psychischen Belastungen) bis hin zu den erforderlichen Maßnahmen
- Gemeinschaftsprojekte einzelner Unfallversicherungsträger mit Krankenkassen
Deutsche Rentenversicherung
- rvFit www.rv-fit.de
- rehapro Projekt
Rehakompass (DRV OL-HB): Ansprache von Menschen mit beginnenden psychischen Belastungen/problematischem Konsum in ihren Lebenswelten, Steuerung in die Prävention/Rehabilitation der Rentenversicherung: www.rehakompass.de