Aufgaben und Zuständigkeiten der Sozialversicherungsträger in der Prävention

Zielgruppen der Lebenswelt "Gesund aufwachsen"

  • werdende und junge Familien
  • Kinder und Jugendliche, ins besondere aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien
  • Auszubildende und Studierende
  • alleinerziehende Menschen
  • Menschen mit Migrationshintergrund
  • Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen
  • Kinder in amtlich anerkannten Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Schüler und Studierende beim Besuch von allgemein-(bildenden) und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Universitäten gemäß Schul- oder Hochschulgesetzen 
  • Auszubildende

Zielgruppen der Lebenswelt "Gesund leben und arbeiten"

  • Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbstätige und Erwerbslose)
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • Menschen mit Migrationshintergrund
  • Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen
  • pflegende Angehörige
  • Beschäftigte, Arbeitgebende, Selbstständige
  • pflegende Angehörige
  • ehrenamtlich tätige Personen   

Beschäftigte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Ziel ist es, die Beschäftigten dauerhaft im Erwerbsleben zu halten.

Zielgruppen der Lebenswelt "Gesund im Alter"

  • Menschen nach der Erwerbsphase in der Kommune
  • Bewohnerinnen und Bewohner von stationären/teilstationären Pflegeeinrichtungen
  • Menschen mit Migrationshintergrund
  • Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen

Präventionsauftrag aus dem Sozialgesetzbuch

GKV nach § 20 SGB V primäre Prävention und Gesundheitsförderung i.V.m. §§ 20a und 20b SGB V

  • Ernährung
  • Bewegung
  • Stressmanagement
  • Suchtmittelkonsum (inkl. Medien)
  • Gesundheitskompetenzen

PV nach  § 5 SGB XI Prävention in Pflegeeinrichtungen

  • Ernährung
  • Körperliche Aktivität
  • Stärkung kognitiver Ressourcen
  • Psychosoziale Gesundheit
  • Prävention von Gewalt

Nach §§ 14 ff. SGB VII den Präventionsauftrag mit allen geeigneten Mitteln zur Vermeidung und Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen

  • Die versicherte Einrichtung bzw. der versicherte Betrieb wird tätig; Hilfe zur Selbsthilfe mit 10 definierten Präventionsleistungen (Beratung, Aufsicht, Qualifikation, Projekte …)
  • Multiplikatorenansätze (direkte Zielgruppe sind nicht die versicherten Einzelpersonen)
  • Gegenstand sind immer die arbeitsbedingten Gefährdungen (nicht die individuelle Gesundheit Einzelner)

Nach § 14 SGB VI Leistungen zur Prävention zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden sowie die individuelle Unterstützung von Beschäftigten, Risiken aus Lebens- und Arbeitswelt zu reduzieren und gleichzeitig ihre gesundheitlichen Ressourcen zu stärken.

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Umgang mit Stress
  • Risikofaktoren Genussmittel-/Substanzmissbrauch
  • Selbstmanagement
  • Stärkung von Motivation und Aktivität für eigenverantwortliches und gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Fokus auf verhaltenspräventiven Leistungen, die idealerweise mit verhältnispräventiven Leistungen kombiniert werden

Voraussetzungen für Förderungen

u.a.

  • Bedarfsermittlung, Zieldefinition, Finanzierungskonzept
  • Dokumentation/Qualitätssicherung
  • Vielfalt/Diversität
  • Partizipation
  • Transparenz und Nachhaltigkeit

 Rahmen der UV ist das SGB VII  

  • keine Förderung durch Rentenversicherung
  • Modellprojekte im Rahmen von rehapro (BMAS) durch Rentenversicherung/Jobcenter beantragbar.
  • Innovative Leistungen/Organisationsstrukturen. 

Zuwendungszweck: 

  • Erhalt Erwerbsfähigkeit,
  • Entgegenwirken drohender Erwerbsminderung,
  • Vorbeugung chronischer Erkrankung, 
  • Verbesserung gesellschaftlicher/beruflicher Teilhabe

Themen:

  • Zusammenarbeit der Akteure,
  • individualisierte Bedarfsorientierung/Leistungserbringung,
  • frühzeitige Intervention,
  • Nachsorge und nachhaltige Teilhabe

nicht förderfähig

u.a.

  • Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen
  • ausschließliche Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für Baumaßnahmen, Mobiliar,
  • Regelfinanzierung für die Dauer angelegter Personalstellen

s.a. GKV und alles, was dem o.g. entgegensteht bzw. widerspricht

Modellprojekte

  • für die bereits anderweitig Fördermittel beantragt wurden
  • die bereits im Regelgeschäft umgesetzt werden
  • die laufende Projekte ersetzen
  • die bereits begonnen wurden  
  • die reine Forschungsvorhaben sind   
  • die Leistungen nach dem SGB II oder SGB VI lediglich aufstocken  

Beispiele aus der Praxis

  • Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt
  • Gesundheitsfachkräfte an Schulen
  • Einfach, lecker & gesund essen - Lebenshilfe Bremen
  • Digital Empowerment - Neue Wege in der Gesundheitsförderung für alleinerziehende Frauen
  • Werksatt Alter - Gesundheitskompetenzen stärken
  • sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen bzw. bei Muskel-Skelett-Belastungen (GDA III)
  • DGUV Dachkampagnen, die von den einzelnen Trägern unterschiedlich umgesetzt werden, z.B. "Denk an mich. Dein Rücken", "Deine Haut. Die wichtigsten 2m² Deines Lebens"
  • Gefährdungsbeurteilung (der psychischen Belastungen) bis hin zu den erforderlichen Maßnahmen 
  • Gemeinschaftsprojekte einzelner Unfallversicherungsträger mit Krankenkassen 
  • rvFit   www.rv-fit.de
  • rehapro Projekt
    Rehakompass (DRV OL-HB): Ansprache von Menschen mit beginnenden psychischen Belastungen/problematischem Konsum in ihren Lebenswelten, Steuerung in die Prävention/Rehabilitation der Rentenversicherung: www.rehakompass.de
Top