Die Gesetzlichen Krankenkassen unterstützen auf der Grundlage des § 20a SGB V Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten mit dem Ziel, die Verhältnisse im jeweiligen Setting gesundheitsförderlich zu gestalten und durch niedrigschwellige Angebote Kompetenzen für einen gesunden Lebensstil zu vermitteln.

Sie haben bereits ein Projekt geplant und suchen nach Fördermöglichkeiten?

Die Rahmenbedingungen und weitere Informationen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Rahmenbedingungen zur Förderung von Projekten

Für alle Projekte gilt, dass sie den Vorgaben des Leitfadens Prävention für Setting-Projekte entsprechen müssen. Dieser ist maßgeblich für die Förderung durch die Krankenkassen.

Zusammengefasst gelten folgende Förderkriterien:

  1. Es gibt einen tatsächlichen Bedarf für das Projekt.
  2. Das Projekt bewegt sich auf Handlungsfeldern, die durch Krankenkassen förderungsfähig sind. Dazu gehören u.a.:
    • Ernährung
    • Bewegung
    • Entspannung/Stressbewältigung
    • Suchtprävention
    • Gewaltprävention
    • Medienkompetenz
    • Resilienzstärkung (Widerstandsfähigkeit stärken)
  3. Den Aktivitäten liegt ein Gesamtkonzept mit Maßnahmen-, Ziel- und Finanzplanung sowie einer Evaluation zugrunde.
  4. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Partnern bzw. Finanzierungsverantwortlichen.
  5. Die Maßnahmen zielen nicht nur auf das gesundheitsförderliche Verhalten der Zielgruppe ab, sondern gestalten auch die Verhältnisse im Setting gesundheitsförderlich um (Kombination aus verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen).
  6. Das Projekt ist nachhaltig angelegt und schafft gesundheitsförderliche Bedingungen über die Laufzeit des Projekts hinaus.

Von der Förderung ausgeschlossen

Der Leitfaden Prävention schließt bestimmte Vorhaben von einer Förderung durch die Krankenkassen aus. Dazu gehören:

  • Isolierte Einzelmaßnahmen (ohne Gesamtkonzept)
  • Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder staatliche Aufgaben
  • Förderanträge, die nicht von der Einrichtung/dem Einrichtungsträger selbst gestellt werden
  • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel
  • Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände und Veranstaltungen bzw. ausschließlich mediale Kampagnen
  • Projektungebundene Ausbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind
  • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen

Antragstellung

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer konkreten Projektidee direkt an das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bremen. Dort erhalten Sie im Rahmen einer Beratung sämtliche Informationen und notwendige Unterlagen.

Kontaktdaten:

Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bremen
c/o vdek Landesvertretung Bremen
Daniel Rosenfeldt
Martinistr. 34
28195 Bremen
Tel.: 0421 16565-79
eMail: daniel.rosenfeldt@vdek.de
  

Insbesondere für kleinere, leitfadenkonforme Projekte möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es zusätzliche Fördermöglichkeiten durch einzelne Krankenkassen geben kann. Ihr Weg zu uns.

Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V

Kapitel 4 aus dem Leitfaden Prävention

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Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V

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