Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) trat in seinen wesentlichen Teilen am 25.06.2015 in Kraft. Das Gesetz soll die Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, den Ländern und den Kommunen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention schaffen.

Die Akteure wurden dabei aufgefordert, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln. Damit sich die Beteiligten auf ein gemeinsames Vorgehen sowie gemeinsame Ziele, Handlungsfelder und Zielgruppen verständigen können, wurde als Ordnungsrahmen die Nationale Präventionskonferenz gebildet. Die Beteiligten der Nationalen Präventionskonferenz beschlossen bundeseinheitliche trägerübergreifende Rahmenempfehlungen, um die Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zuständigen Akteure zu sichern. Die operative Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen erfolgt in den jeweiligen Ländern im Rahmen von Landesrahmenvereinbarungen.

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