Wer macht was

Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitglieder des Strategieforums Prävention

Zielgruppen

Die GKV setzt Prävention und Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V i.V.m. §§ 20a und 20b SGB V unter Berücksichtigung des Leitfadens Prävention um. 

Die Pflegekassen setzen Prävention und Gesundheitsförderung nach  § 5 SGB XI unter Berücksichtigung des Leitfadens Prävention in Pflegeeinrichtungen um.

Unsere Zielgruppen sind: 

  • werdende und junge Familien
  • Kinder und Jugendliche, ins besondere aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien
  • Auszubildende und Studierende
  • alleinerziehende Menschen
  • Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen
  • Menschen nach der Erwerbsphase in der Kommune
  • Bewohnerinnen und Bewohner von stationären/teilstationären Pflegeeinrichtungen
  • dabei besonders Menschen mit Migrationshintergrund

Unsere Handlungsfelder sind dabei: 

  • Ernährung
  • Bewegung
  • Stressmanagement
  • Suchtmittelkonsum (inkl. Medien)
  •  Gesundheitskompetenzen
  • Psychosoziale Ressourcen/Einsamkeit
  • Stärkung kognitiver Ressourcen (ausschließlich nach § 5 SGB XI)
  • Prävention von Gewalt (ausschließlich nach § 5 SGB XI)

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des GKV-Bündnis für Gesundheit.

Die Unfallversicherung hat nach §§ 14 ff. SGB VII den Präventionsauftrag, Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu vermeiden, sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.

Unsere Zielgruppen sind:

  • Kinder in amtlich anerkannten Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Schüler und Studierende beim Besuch von allgemein-(bildenden) und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Universitäten gemäß Schul- oder Hochschulgesetzen 
  • Auszubildende
  • Beschäftigte, Arbeitgebende, Selbstständige
  • pflegende Angehörige
  • ehrenamtlich tätige Personen

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Die Deutsche Rentenversicherung bietet nach § 14 SGB VI Leistungen zur Prävention an. Ziel ist die Sicherung der Erwerbsfähigkeit bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Hinzu kommt die individuelle Unterstützung von Beschäftigten dabei, Risiken aus Lebens- und Arbeitswelt zu reduzieren und gleichzeitig ihre gesundheitlichen Ressourcen zu stärken.

Unsere Zielgruppe bildet Beschäftigte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. 

Unsere Handlungsfelder sind: 

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Umgang mit Stress
  • Risikofaktoren Genussmittel-/Substanzmissbrauch
  • Selbstmanagement
  • Stärkung von Motivation und Aktivität für eigenverantwortliches und gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Fokus auf verhaltenspräventiven Leistungen, die idealerweise mit verhältnispräventiven Leistungen kombiniert werden

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Mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes sind in Bremen und in Bremerhaven seit 2015 gezielt Vorhaben etabliert worden, welche die Stärkung der Gesundheitskompetenz und Handlungsfähigkeit von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen in den Vordergrund stellen. Dafür arbeitet die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eng mit den für gesundheitliche Prävention und Gesundheitsförderung verantwortlichen Akteuren zusammen.

Zudem wird auf Grundlage des Senatsbeschlusses "Zukunft Bremen 2035" vom 11.10.2018 Gesundheit in allen Politikfeldern mit der Einführung des Ansatzes "Health-in-all-Policies" verankert. Dafür werden gemeinsam mit den anderen Fachressorts wie z.B. Soziales, Bildung, Stadtentwicklung zunehmend Maßnahmen für eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik entwickelt.

Unsere bisherigen Programme

  • Gesundheitszentren und Gesundheitspunkte
  • Gesundheitsfachkräfte im Quartier
  • Gesundheitsfachkräfte an Schulen

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