Die Landesrahmenvereinbarung (LRV) regelt die Zusammenarbeit und das gemeinsame Vorgehen im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention unter den Akteuren. Hier wurden insbesondere
- die Strukturen der Kooperation (Gremien, Beitritt, Dauer, Federführung),
- die Bestimmung von Themen und Handlungsfeldern,
- die Formen der Zusammenarbeit (Gemeinschaftsprojekte, bilaterale Projekte)
- die Klärung von Zuständigkeitsfragen
festgelegt.
Landesrahmenvereinbarung Land Bremen
Handlungsleitende Ziele
Damit die Gesundheitsförderung und Prävention Menschen in jeder Lebensphase erreichen, sind auf der Grundlage der Bundesrahmenempfehlungen folgende gemeinsame Ziele handlungsleitend:
Gesund aufwachsen
Zielgruppe: werdende und junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende
Gesund leben und arbeiten
Zielgruppe: Erwerbstätige, arbeitslose Menschen und ehrenamtlich tätige Personen
Gesund im Alter
Zielgruppe: Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune und BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen