Die Landesrahmenvereinbarung (LRV) regelt die Zusammenarbeit und das gemeinsame Vorgehen im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention unter den Akteuren. Hier wurden insbesondere

  • die Strukturen der Kooperation (Gremien, Beitritt, Dauer, Federführung),
  • die Bestimmung von Themen und Handlungsfeldern,
  • die Formen der Zusammenarbeit (Gemeinschaftsprojekte, bilaterale Projekte)
  • die Klärung von Zuständigkeitsfragen

festgelegt.

Landesrahmenvereinbarung Land Bremen

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Handlungsleitende Ziele

Damit die Gesundheitsförderung und Prävention Menschen in jeder Lebensphase erreichen, sind auf der Grundlage der Bundesrahmenempfehlungen folgende gemeinsame Ziele handlungsleitend:
 

Gesund aufwachsen
Zielgruppe: werdende und junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende

Gesund leben und arbeiten
Zielgruppe: Erwerbstätige, arbeitslose Menschen und ehrenamtlich tätige Personen

Gesund im Alter
Zielgruppe: Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune und BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen

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